Bürger & service

Aufforderung zur Hundeanmeldung

Information für alle Hundehalter/innen

Im Rahmen der jährlichen Bestandsaufnahme weisen wir darauf hin, dass nach § 3 der Hundesteuersatzungen der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Nahe-Glan jeder Hund innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Haltung zur Hundesteuer anzumelden ist.

Hierzu steht Ihnen auf unserer Homepage unter der Rubrik "Was erledige ich wo - Leistungen von A-Z" - Hundehaltung anmelden ein Formular zur Hundesteueranmeldung zur Verfügung.

Des Weiteren können Sie Ihren Hund in unseren Bürgerbüros in Meisenheim und Bad Sobernheim sowie bei den zuständigen Mitarbeiterinnen (für Steuern und Abgaben) anmelden:

Keine Mitarbeitende gefunden.

Wir weisen darauf hin, dass es sich nach § 16 Kommunalabgabengesetz (KAG) um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn Sie Ihren Hund nicht anmelden. Gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) kann eine solche
Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

Bitte nehmen Sie die Möglichkeit der Hundeanmeldung jetzt wahr.

Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan