Ortsgemeinde Odernheim

Finanzen

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Haushaltsplan

Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und damit Grundlage der Haushaltswirtschaft jeder Ortsgemeinde.

Da es sich dabei um eines der wichtigsten Planungsinstrumente handelt, zählt die Beschlussfassung im Ortsgemeinderat zu den bedeutendsten Entscheidungen.

Der Haushaltsplan enthält alle voraussichtlich anfallenden Erträge/Einzahlungen, die entstehenden Aufwendungen/Auszahlungen, die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen sowie verschiedene vorgeschriebene Anlagen.

Kommunaler Entschuldungsfonds (KEF-RP)

Ziel des Kommunalen Entschuldungsfonds ist es die Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde (sog. Kassenkredite) zu tilgen.

Dies geschieht mit Hilfe des Landes Rheinland-Pfalz, das sich mit 2/3 (verteilt auf verschiedene Finanzierungsarten) beteiligt. Das verbleibende Drittel muss von der Gemeinde durch Konsolidierungsmaßnahmen erbracht werden.

Hierzu wird ein Konsolidierungsvertrag mit dem Land, vertreten durch die Kreisverwaltung Bad Kreuznach, abgeschlossen. Der Ortsgemeinderat hat am 29.11.2011 der Teilnahme am KEF-RP zugestimmt.