Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz
Leistungsbeschreibung
Überdurchschnittlich ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger können eine landesweite Ehrenamtskarte beantragen. Damit können sie landesweit sämtliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen, die das Land, die teilnehmenden Kommunen und private Partner dafür zur Verfügung stellen.
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Nahe-GlanVoraussetzungen
- Ehrenamtliche Betätigung von mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr
- Mindestalter 14 Jahre
- Keine Bezahlung; die Erstattung von tatsächlich angefallenen Aufwendungen ist zulässig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ehrenamtskarte gilt zwei Jahre und kann dann erneut beantragt werden.