Beratung zu Arbeitsschutzpflichten für Arbeitgeber beantragen | Verbandsgemeinde Nahe-Glan

Beratung zu Arbeitsschutzpflichten für Arbeitgeber beantragen


An wen muss ich mich wenden?

Die Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz als die für den Arbeitsschutz zuständige staatliche Behörde ist für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften grundsätzlich zuständig.

Wenden Sie sich an:

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende