Fischereischein Ausstellung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).

    Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Nahe-Glan

    Gebühren:

    Fischereischein Erwachsene für 1 Jahr                   12,00 Euro

    Fischereischein Erwachsene für 5 Jahre                 41,00 Euro

    Jugendfischereischein (1 Jahr)                                    5,60 Euro


    Voraussetzung für die Erlangung eines Fischereischeines in Rheinland-Pfalz:

    • ŸVollendung des 13. Lebensjahres
    • ŸTeilnahme an einem mind. 35-stündigen Vorbereitungskurs
    • staatl. Fischerprüfung vor dem Prüfungsausschuss

    Die Ausstellung oder Verlängerung eines Erwachsenen Fischereischeines ist jeweils für 1 oder 5 Jahre möglich.


    Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

    • ŸPersonalausweis
    • Passbild
    • Prüfungszeugnis


    Hinweis:

    Die Verlängerung eines Fischereischeines aus einem anderen Bundesland ist nicht möglich, hier muss eine Erstausstellung erfolgen!


    Jugendfischereischeine erhalten Personen, die das 7. Lebensjahr aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben. Diese dürfen die Fischerei nur ausüben, wenn sie in Begleitung von Fischereischein-Inhabern sind.


    Informationen erhalten Sie zusätzlich unter folgendem Link:

    https://www.kreis-badkreuznach.de/kreisverwaltung/organisation/amt-6-bauen-und-umwelt/fischerei/

    Rechtsgrundlage:

    Landesfischereigesetz (LFischG)

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
    • Passbild
    • Ausweisdokument
  • Rechtsgrundlage