Fördermöglichkeiten

Fördermöglichkeiten

Hier finden Sie aktuelle Fördermöglichkeiten.

  • Stadt Bad Sobernheim - Sanierungsgebiet „Innenstadt Bad Sobernheim“


    Das Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren - Aktive Stadt" richtet sich an Städte und Gemeinden, die Handlungsbedarf in der Innenstadt, in Stadtteilzentren oder im Ortskern haben. Städte und Gemeinden können einen Teil der Förderung an Private weiterreichen.

     „Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden. Zuwendungen aus dem Dorferneuerungsprogramm können sowohl Vorhaben kommunaler Träger (Ortsgemeinden) wie auch privater Träger, auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift „Förderung der Dorferneuerung“ (VV-Dorf) zuletzt geändert am 27. August 2010, gewährt werden. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) unterstützt Städte und Gemeinden bei Fragen der kommunalen Entwicklung und berät in Zusammenarbeit mit den Dorferneuerungsbeauftragten der Landkreise. Förderanträge sind von der Ortsgemeinde über die Verbandsgemeinde, die Kreisverwaltung und der ADD dem Ministerium vorzulegen.

    Die Bewilligung der Zuwendung für private Vorhaben erfolgt durch die Kreisverwaltungen. Anträge sind über die Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde der Kreisverwaltung vorzulegen.

  • Stadt Meisenheim - Sanierungsgebiet „Historische Altstadt Meisenheim“


    Mit dem Bund Länder Programm „Historische Stadtbereiche – städtebaulicher Denkmalschutz“ eröffneten sich für die Stadt Meisenheim im Jahre 2015 neue Perspektiven, die weitere Entwicklung des Stadtkerns ganzheitlich im Sinne eines integrierten Innenstadtentwicklungskonzeptes in Angriff zu nehmen und die bisherigen erfolgreichen Anstrengungen der Stadtsanierung weiterzuführen.
    Mit dem Förderprogramm sollen städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in innerstädtischen Gebieten unterstützt werden, um insbesondere historische Stadtkerne mit denkmalwerter Substanz auf breiter Grundlage zu sichern und zu erhalten.
    Die zur Verfügung stehenden Fördermittel sind für private und öffentliche Investitionen zur Aufwertung des Stadtkernes bestimmt. Idealerweise ergänzen sich privates und öffentliches Engagement bei der weiteren Entwicklung zu einem attraktiven historischen Standort für Wohnen, Arbeiten und Handel.
    Voraussetzung einer Förderung ist ein durch Stadtratsbeschluss festgelegtes Erhaltungs- oder förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet.
    In diesem können Einzelmaßnahmen gefördert werden, die den Entwicklungszielen entsprechen. Dazu gehören Entwicklungskonzepte, Untersuchungen, Planungen, Beratungsleistungen, Ordnungsmaßnahmen, Grunderwerb, Erschließungsmaßnahmen, Baumaßnahmen (Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen), Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie Abschlussmaßnahmen.

    Im historischen Stadtkern von Meisenheim soll in einem abzugrenzenden Fördergebiet der öffentliche Raum nachhaltig funktional und gestalterisch aufgewertet werden. Private Investitionen die zur strukturellen Stärkung der Innenstadt von Meisenheim als Wohn- Geschäfts- und Bildungszentrum beitragen und die mittelzentrale Funktion stärken, sollen angestoßen werden.
    Mit Verbesserung der Voraussetzungen für Dienstleistungs- und Infrastrukturangebote soll das örtliche Arbeitsplatzangebot erweitert, bzw. gesichert werden. Ebenso soll im Innenstadtbereich der Wohnwert erhöht werden.
    Durch die Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen lösen die öffentlichen Fördermittel in der Regel ein Vielfaches an Investitionen im Sanierungsgebiet aus. Die im öffentlichen Interesse liegende, geordnete städtebauliche Entwicklung im Sinne des Programms „Historische Stadtbereiche – städtebaulicher Denkmalschutz“ soll somit vorangetrieben werden.
    Es ist davon auszugehen, dass die Beseitigung der vorhandenen substanziellen und funktionalen Mängel nur durch erhebliche öffentliche und private Anstrengungen sowohl in baulich-technischer als auch in planerisch-bodenordnender Hinsicht zu bewältigen ist.
    Der Aufstellung des Intergierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für den Innenstadtbereich von Meisenheim liegt daher die methodische Vorgehensweise zum Ablauf einer städtebaulichen Sanierung, beginnend mit den Vorbereitenden Untersuchungen über die Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes / Städtebaulichen Rahmenplanes mit dem Vorschlag zur Abgrenzung eines Stadterneuerungsgebietes als Sanierungs- bzw. Fördergebiet zugrunde.


  • Dorferneuerung

    Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden. 

    Zuwendungen aus dem Dorferneuerungsprogramm können sowohl Vorhaben kommunaler Träger (Ortsgemeinden) wie auch privater Träger, auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift „Förderung der Dorferneuerung“ (VV-Dorf) zuletzt geändert am 27. August 2010, gewährt werden.

    Die ADD unterstützt Städte und Gemeinden bei Fragen der kommunalen Entwicklung und berät in Zusammenarbeit mit den Dorferneuerungsbeauftragten der Landkreise. Förderanträge sind von der Ortsgemeinde über die Verbandsgemeinde, die Kreisverwaltung und der ADD dem Ministerium vorzulegen.

    Die Bewilligung der Zuwendung für private Vorhaben erfolgt durch die Kreisverwaltungen. Anträge sind über die Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde der Kreisverwaltung vorzulegen.


    Nähere Informationen erhalten Sie beim Kreis Bad Kreuznach

    Dorferneuerungsgemeinden in der Verbandsgemeinde Nahe-Glan:

    • Abtweiler
    • Bärweiler
    • Becherbach
    • Callbach 
    • Daubach
    • Desloch
    • Hundsbach
    • Ippenschied
    • Jeckenbach
    • Kirschroth
    • Langenthal
    • Lauschied
    • Lettweiler
    • Löllbach
    • Meddersheim
    • Merxheim
    • Nußbaum
    • Odernheim
    • Raumbach
    • Rehborn
    • Reiffelbach
    • Schmittweiler
    • Schweinschied
    • Seesbach
    • Staudernheim
    • Weiler und Winterburg
  • Denkmalschutz

    Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmälern. Sein Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmäler dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt oder zerstört und dass sie dauerhaft gesichert werden.

    Maßnahmen, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmälern notwendig sind, bezeichnet man als Denkmalpflege.

    Die Information über die Denkmaleigenschaft eines Objektes oder Anwesens erfolgt nach dem neuen Recht (Denkmalschutzgesetz -DSchG) in Gestalt einer von der Denkmalfachbehörde erarbeiteten Denkmalliste.

    Die Denkmalliste finden Sie auf der Internetseite der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz.

    Zuschüsse

    Sie möchten Er- oder Unterhaltungsmaßnahmen an Ihrem Kulturdenkmal ausführen? Dann besteht die Möglichkeit, Zuschüsse aus Mitteln zur Erhaltung nichtstaatlicher Kulturdenkmäler zu beantragen.
    Die Höhe der Zuschüsse hängt von den zuwendungsfähigen Kosten, der Bedeutung des Objektes und der denkmalpflegerischen Notwendigkeit ab.

    Haben Sie Fragen hierzu oder beabsichtigen Sie eine bauliche Maßnahme, wenden Sie sich gerne an uns oder am besten unmittelbar an die untere Denkmalschutzbehörde bei der

    Kreisverwaltung Bad Kreuznach
    Salinenstraße 47
    55543 Bad Kreuznach
    Tel.: 0671/803-0
    Fax: 0671/803-1249

    https://www.kreis-badkreuznach.de/kreisverwaltung/organisation/amt-6-bauen-und-umwelt/bauen-und-wohnen/denkmalpflege/