Wichtiger Hinweis zu Änderungen im Zahlungsverkehr ab dem 09.10.2025 | Verbandsgemeinde Nahe-Glan

Finanzen

Wichtiger Hinweis zu Änderungen im Zahlungsverkehr ab dem 09.10.2025

Die Verbandsgemeindekasse weist daher darauf hin, dass bei sämtlichen Zahlungen an die Verbandsgemeinde Nahe-Glan zwingend folgender Kontoinhabernamen verwendet werden muss: Verbandsgemeinde Nahe-Glan.

Ab dem 09. Oktober 2025 wird in der Europäischen Union ein neues Verfahren für Zahlungsanweisungen verbindlich eingeführt.

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Sicherheit von Zahlungen zu erhöhen, indem künftig der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN abgeglichen wird.

Auf diese Weise sollen Fehlüberweisungen und Betrugsfälle wirksam vermieden werden.

Eine fehlerhafte Eingabe bei einer Überweisung kann dazu führen, dass:

  • Sie von Ihrer Bank/Sparkasse einen Warnhinweis erhalten
  • sich die Bearbeitung Ihrer Überweisung verzögert.

Die Verbandsgemeindekasse weist daher darauf hin, dass bei sämtlichen Zahlungen an die Verbandsgemeinde Nahe-Glan zwingend folgender Kontoinhabernamen verwendet werden muss:

Kontoinhaber: Verbandsgemeinde Nahe-Glan

Bitte passen Sie den Namen auch in bereits erstellten Überweisungsvorlagen bzw. Daueraufträgen im Online-Banking an.

Im Lastschriftverfahren einfacher:

Nutzen Sie das SEPA-Lastschriftverfahren – so werden fällige Beträge automatisch und fristgerecht eingezogen, ohne dass Sie Überweisungen manuell ausfüllen müssen. So vermeiden Sie Rückfragen, verspätete Zahlungen und unnötige Mahnungen

Verbandsgemeindekasse Nahe-Glan