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Straßensperrung aus Anlass des Osterkrammarktes

Am Donnerstag, 28. März 2024 findet in Bad Sobernheim der diesjährige Osterkrammarkt statt. Aus diesem Anlass ist ab der Einmündung Großstraße/Marktplatz lediglich die Weiterfahrt in Fahrtrichtung Saarstraße möglich.

Die Fahrtrichtungen Großstraße (Fußgängerzone) sowie Pfaffenstraße/Kirchstraße sind ab dem Marktplatz für den Straßenverkehr gesperrt.

Für alle Parkplätze auf dem Marktplatz ist an diesem Tag ein Haltverbot ab 7.00 Uhr angeordnet.

Wir bitten um Beachtung!

Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan
Straßenverkehrsbehörde