Neue Regelung für Bauanträge | Verbandsgemeinde Nahe-Glan

Bauen

Neue Regelung für Bauanträge

Seit dem 1. Januar 2026 hat sich durch die Änderung der Landesbauordnung die
Zuständigkeit für die Einreichung von Bauanträgen geändert. Was ändert sich konkret? Wer ein Bauvorhaben plant, reicht den Bauantrag ab sofort bitte direkt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung ein – und nicht mehr bei den Verbandsgemeindeverwaltungen. Dies gilt für:

  • Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren
  • Reguläre Genehmigungsverfahren

Wichtig zu wissen: Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO bleiben von dieser Änderung unberührt – hier ändert sich nichts.

Wo reichen Sie Ihren Bauantrag ein? Kreisverwaltung Bad Kreuznach

Untere Bauaufsichtsbehörde
Salinenstraße 47
55543 Bad Kreuznach

Kontakt:

Telefon: 0671 803-1603

E-Mail: bauaufsicht@kreis-badkreuznach.de

Rechtliche Grundlage

Diese Änderung ergibt sich aus § 63 Abs. 1 der Landesbauordnung (LBauO), die zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist.

Bauanträge können übrigens auch digital unter der nachfolgenden Internetadresse eingereicht werden: 
https://rp.digitalebaugenehmigung.de/lk-bad-kreuznach/