Hinweis an alle Hundebesitzer | Verbandsgemeinde Nahe-Glan

Ordnungsamt

Hinweis an alle Hundebesitzer

Hinweis an alle Hundebesitzer

Innerhalb bebauter Ortslagen, auf öffentlichen Straßen (Straßen, Wege, Plätze) sowie in öffentlichen Anlagen (öffentlich zugänglichen Grün-, Erholungs- und Sportanlagen, Kinderspielplätze, Busbahnhöfe, Buswartehallen, Grillplätze) ist es verboten, Hunde unangeleint zu führen oder frei umherlaufen zu lassen. (vgl. § 2 Abs. 3 und Abs. 4 der Gefahrenabwehrverordnung (GefAbwV) der Verbandsgemeinde Nahe-Glan vom 15.07.2020, www.vg-nahe-glan.de/rathaus-verwaltung/satzungen)

Innerorts sind Hunde immer angeleint zu führen! 

Außerhalb bebauter Ortslagen gilt dies nicht grundsätzlich, hier müssen Hunde gemäß § 2 Abs. 3 S. 2 jedoch umgehend und ohne Aufforderung angeleint werden, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.

Grundsätzlich sind Hunde in sicherem Gewahrsam zu halten, d. h. so, dass sie nicht ohne menschliches Zutun das Grundstück verlassen können.

Bei Beachtung dieser Pflichten lassen sich Haftungsansprüche und ordnungsbehördliche Maßnahmen gegen den Hundehalter mit den daraus resultierenden Konsequenzen vermeiden.

Verstöße gegen die Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Wir bitten um entsprechendes, verantwortungsbewusstes Verhalten.

Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan

Örtliche Ordnungsbehörde