Am 01. Juli ist die neue Richtlinie des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Kraft getreten. Hier ein kurzer Überblick:
Förderziel: Das Förderprogramm "Gewerbe zu Wohnen" unterstützt bei der Umwandlung von Büro- und Gewerberäumen und anderen Nichtwohnimmobilien zu neuem Wohnraum durch die Förderung von Umbau und Umnutzung im Bestand.
Konkret benannt werden leerstehende Gewerbeeinheiten in Innenstädten, aber auch alte Schulgebäude, die umgenutzt werden könnten.
Was ist förderfähig:
- Gefördert wird der Umbau von zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden oder nicht zu Wohnzwecken genutzten Teilen von Gebäuden zu Wohnraum. Die Gebäude müssen beheizt sein.
- Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit geschaffen werden.
- Sanierung der Immobilie mindestens auf das energetische Niveau "Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien" (EH 85 EE); davon ausgenommen sind Baudenkmale.
Förderung:
- bis zu 30.000 € direkte Zuschussförderung je Wohneinheit.
- Max. Fördersumme pro Unternehmen beträgt 300.000 €
Wer ist antragsberechtigt:
Antragsberechtigt sind alle Investoren: natürliche oder juristische Personen (des öffentlichen oder privaten Rechts) sowie Personengesellschaften, Auch Selbstnutzer.
Verfahren:
Frist: 31.12.2026
Alle Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier: