Verkehrseinschränkungen aus Anlass des Herbst- und Bauernmarktes in Schmittweiler am 03.10.2025
Anlässlich des am 3. Oktober 2025 stattfindenden Herbst- und Bauernmarktes in der Ortsgemeinde Schmittweiler wird in der Zeit von 08:00-20:00 Uhr ab dem Ortseingang (Hauptstraße 1) bis zu dem Anwesen Hauptstraße 41 ein beidseitiges Haltverbot angeordnet.
Die Bergstraße wird ab der Zufahrt von der K 76 (Hauptstraße) voll gesperrt.
Zudem wird die K 76 in Fahrtrichtung Schmittweiler ab der Zufahrt zu der angelegten Parkfläche in Höhe der Firma Folien Anthes, Callbach voll gesperrt.
Weitere Parkflächen stehen am Gemeinschaftshaus und dem Friedhof zur Verfügung.
Wir bitten um Verständnis und Beachtung der angebrachten Hinweisbeschilderung.
Verbandsgemeindeverwaltung Nahe Glan
-Ordnungsamt-