30 km/h in der Ortsdurchfahrt Bad Sobernheim auf der L 232 | Verbandsgemeinde Nahe-Glan

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30 km/h in der Ortsdurchfahrt Bad Sobernheim auf der L 232

Für die Ortsdurchfahrt Bad Sobernheim — Landesstraße 232 (Staudernheimer Straße, Poststraße, Bahnhofstraße und Monzinger Straße) gilt künftig durchgehend eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

Im betroffenen Streckenabschnitt gibt es fünf Fußgängerüberwege, die häufig von Fußgängern, insbesonderen Kindern, älteren Menschen und mobil eingeschränkten Personen genutzt werden. Außerdem befinden sich mehrere Schulen in direkter Nähe zur Straße sowie eine Tagespflegeeinrichtung. Im Bereich des Bahnhofs gibt es 4 Haltestellen mit hohem Fahrgastaufkommen. Der Schulweg ist stark frequentiert und im Bereich der Freizeit- und Schulsportanlagen (Dr.-Werner-Dümmler-Halle, Schwimmbad, Barfußpfad) herrscht hohes Fußgängeraufkommen.

Weitere Grundlage der Entscheidung sind detaillierte Lärmberechnungen, die in Bereichen der Wohnbebauung eine Überschreitung gesundheitsrelevanter Grenzwerte nachweisen. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h senkt den Lärmpegel. Das ist hörbar und kann die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner verbessern.

Die Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ermöglicht es, Lücken zwischen einzelnen Tempo-30-Abschnitten zu schließen und so größere, zusammenhängende Bereiche zu schaffen. Statt vieler kurzer, wechselnder Limits wird eine längere, durchgehende 30-km/h-Strecke eingerichtet. Dies führt zur Verstetigung einer moderaten Geschwindigkeit, beruhigt den Verkehrsfluss und reduziert Unsicherheiten bei den Verkehrsteilnehmenden. Die Zusammenführung der Abschnitte verhindert zudem unnötiges Beschleunigen und anschließendes Abbremsen — und damit vermeidbaren Beschleunigungs‑ und Bremslärm.

Die Montage der neuen Verkehrszeichen durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) erfolgt ab der Kalenderwoche 17. Die Regelung gilt als Streckenverbot (Zeichen 274 StVO) und ändert nicht die Vorfahrtsregelungen (wie etwa in einer Tempo-30-Zone).

Wir bitten um Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, um Fußgänger insbesondere Kinder, ältere Menschen und alle schwächeren Verkehrsteilnehmenden zu schützen.

Die Verkehrsregelung wurde einvernehmlich mit der Polizeiinspektion Kirn, dem Landesbetrieb Mobilität sowie der Stadt Bad Sobernheim abgestimmt.

Verbandsgemeindeverwaltung Nahe‑Glan

Uwe Engelmann
Bürgermeister


Streckenabschnitt 30 km/h