aktuelle Bauleitplanverfahren | Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Symbolbild Bauplanung Ziegelsteine, Bleistift und ein Gliedermaßstab liegen auf Planzeichnungen.

aktuelle Bauleitplanverfahren

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Im Rahmen von Bauleitplanverfahren sind nach gesetzlichen Vorgaben die Planungen zur Einsichtnahme durch die Bürger öffentlich bekannt zu machen. Soweit solche Planoffenlagen anstehen, werden diese im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Nahe-Glan öffentlich bekannt gemacht und hierüber auch an dieser Stelle informiert.

  • Verbandsgemeinde Nahe-Glan

    17. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der ehem. Verbandsgemeinde Bad Sobernheim; Siedlungsentwicklung der Ortsgemeinde Lauschied

    Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

    Frist bis 20.06.2025

  • Ortsgemeinde Lauschied

    Aufstellung des Bebauungsplans - "Solarpark - Die kleine Waldlose"

    Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

    Frist bis 20.06.2025

  • Ortsgemeinde Lauschied

    Aufstellung des Bebauungsplans - "Am Abtweiler Pfad"

    Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

  • Ortsgemeinde Lettweiler

    Aufstellung des Bebauungsplans - "Am Eckersberg"

    Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

    Frist bis 20.06.2025

  • Ortsgemeinde Monzingen

    Aufstellung des Bebauungsplans - "Auf der Ley II"

    Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

    Frist bis 30.05.2025

  • Ortsgemeinde Raumbach

    Aufstellung des Bebauungsplans - "Solarpark Raumbach"

    Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

    Frist bis 04.06.2025