Ausschreibung für den „Nahegarten“ am Barfußpfad | Verbandsgemeinde Nahe-Glan

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Ausschreibung für den „Nahegarten“ am Barfußpfad

Ausschreibung/Interessenbekundung für den „Nahegarten“ am Barfußpfad in Bad Sobernheim


Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Verbandsgemeinde Nahe-Glan mbh (Wifög) betreibt bereits seit 1992 den Barfußpfad zwischen Bad Sobernheim und Staudernheim.

Der Barfußpfad startet im laufenden Jahr spätestens zum 1. Mai und beendet diese nicht vor dem 3. Oktober. Dieses touristische Ausflugsziel ist eine Hauptattraktion im gesamten Naheland und darüber hinaus. Jährlich besuchen zwischen 70.000 und 100.000 Besucher den ersten Barfußpfad Deutschlands.

Die gute qualitative Unterhaltung des Barfußpfades, Sauberkeit und guter Service sowie ein gutes Preis/Leistungsverhältnis sind wichtige Voraussetzungen für diesen Erfolg.

Nachdem der bisherige Pachtvertrag zum Saisonende 2024 ausgelaufen ist suchen wir für die neue Saison einen Pächter für den „Nahegarten“, das ist der dem Barfußpfad angegliederte Biergarten. Der „Nahegarten“ liegt außerdem direkt am Naheradweg und dem Hildegard- von Bingen Pilgerwanderweg.

Die Wifög möchte den gastronomischen Bereich des „Nahegartens“ für die kommenden Jahre verpachten. Der Pachtbeginn für den Nahegarten soll zum Saisonstart 2025 erfolgen und für die nächsten 3 Jahre abgeschlossen werden. Eine Pachtverlängerung um 2 Jahre ist vorstellbar, sofern kein Vertragspartner bis zum 30.6.2027 gekündigt hat.

Wir verpachten hier den Bereich zwischen dem Eintrittskiosk, der Nahe und dem Radweg sowie der Hängebrücke am Barfußpfad. Ein Teil des Eintrittskiosks kann genutzt werden, weiterhin ist ein Platz für den Verkaufs- bzw. Imbisskiosk vorhanden. Hierzu kann ein Holzkiosk zur Verfügung gestellt werden, ebenso ist eine Containerlösung (wie zuletzt durch den derzeitigen Pächter) gut vorstellbar.

Erforderliche Genehmigungen für den Gaststättenbetrieb sind Angelegenheit des Pächters.

Der Pächter verpflichtet sich, während der Öffnungszeiten des Barfußpfades ein entsprechendes Angebot an Speisen und Getränken bereit zu halten. Dieses soll familienfreundlich abgestimmt sein, um das Gesamtangebot im Bereich des Barfußpfades abzurunden.

Werbemaßnahmen für Barfußpfad und „Nahegarten“ müssen zwischen Wifög und Pächter abgestimmt werden.

Weitere Erläuterungen:

Das Angebot an Speisen und Getränken ist Angelegenheit des Pächters. Regionale Produkte sind wünschenswert und in der Interessensbekundung zu erläutern.

Der Pächter hat Sorge zur tragen für die Sauberkeit und Ordnung im und um den Nahegarten, sowie für ein gästefreundliches Ambiente.

Eine Toilettenanlage ist vorhanden, sie steht sowohl den Gästen des Barfußpfades als auch den Gästen des „Nahegartens“ zur Verfügung. Eine kostenfreie Nutzung der Toilettenanlage ist auch für Gäste des Barfußpfades zu gewähren.

Die Wifög behält sich vor, bis zu 2 Mal pro Jahr Sonderveranstaltungen mit weiteren Partnern vor Ort durchzuführen. Diese sind mit dem Pächter rechtzeitig abzustimmen.

Veranstaltungen des Pächters im Bereich des Nahegartens sind ausdrücklich erwünscht und ebenfalls mit der Geschäftsleitung der WiföG abzustimmen.

Wir erwarten eine aussagefähige Interessensbekundung/Bewerbung mit einer Konzeptdarstellung/Zeitplanung in schriftlicher Form.

Die  Wifög  behält  sich eine Prüfung  und  Auswahl  geeigneter Bewerber  vor. Hierbei sind neben den finanziellen Aspekten (Pachtvorstellungen und sonstige Dinge) auch die Gesamtvorstellungen und Qualitätsaspekte zu berücksichtigen.

Für weitere Auskünfte und Fragen stehen Ihnen der stellv. Geschäftsführer, Herr Ralf Schneberger (Tel.: 096751/81-1160) oder der Geschäftsführer, Herr Bgm. Uwe Engelmann (Tel.: 06751/81-1000) gerne zur Verfügung. (Mailadresse: touristinfo@vg-nahe-glan.de)

Bitte   schicken   Sie   Ihre   aussagefähigen   Bewerbungsunterlagen   mit   Ihrer Vorstellung zur konzeptionellen Umsetzung schriftlich, bis zum 31.10.2024, an folgende Anschrift: Wirtschaftsförderungsgesellschaft der VG Nahe-Glan. z.Hd. Geschäftsführung, Bahnhofstraße 4, 55566 Bad Sobernheim.